Mitnahme der Altersrückstellungen ab 2009 in der PKV: Vorteil oder Nachteil?
In der Gesundheitsreform wurde entschieden, daß die Versicherten in der privaten Krankenversicherung ab 01.01.2009 ihre Alterungsrückstellung bei einem Wechsel innerhalb der Privaten mitnehmen können. Was bislang nicht möglich war. Deshalb war ein Wechsel innerhalb der PKV meist unattraktiv wegen des neuen Eintrittsalters, vor allem wenn man schon einige Jahre in einer PKV versichert war.
Doch ist nun die Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellungen wirklich ein Vorteil?
Ab dem 01.01.2009 für ein halbes Jahr besteht die Möglichkeit innerhalb der Privaten zu wechseln und einen Teil der Altersrückstellungen mitzunehmen.
Das interne Verfahren bei der Gesellschaft ist so, dass von dem bisherigen Volltarif in den Basistarif innerhalb der gleichen Gesellschaft z.B. Zitronia Tarif XYZ in den Basistarif der Zitronia unter Mitnahme der vollen Alterunsrückstellugen gewechselt wird. Dann wechselt man von der Zitronia z.B. zur Pfefferminzia Basistarif und dann wieder in einen Volltarif der Pfefferminzia.
Knackpunkt ist, dass die Rückstellungen im Basistarif der Pfefferminzia geringer sind , als die Anrechungsbeiträge im Basistarif der Zitronia, da nur die Anrechungsbeiträge in Höhe der Leistungen des Basistarifs zur neuen Gesellschaft mit genommen werden können.
Bei der bisherigen Gesellschaft (Zitronia) erhält man einen Anrechungsbeitrag über dem Anrechnungsbetrag des reinen Basistarifs und nur der Anrechungsbeitrag des Basistarif kann zu einer anderen Gesellschaft mitgenommen werden.
Wenn dann bei der neuen Gesellschaft (Pfefferminzia) wieder ein Tarif mit höheren Leistungen als dem Basistarif abgeschlossen wird, werden die Anrechungsbeiträge nur in Höhe der Anrechungsbeiträge des Basistarifs angerechnet.
Ab 2009 sollen nur noch Tarife im Neugeschäft angeboten werden, die die Mitnahme der Alterunsrückstellugen erlauben. Es ist damit zu rechnen, dass diese Beiträge höher sind, als die jetzigen Beiträge.
Aus diesem Grund ist es nicht unbedingt ein Vorteil, ab 2009 zu wechseln. Wenn man generell die PKV wechseln möchte, ist es vielleicht sogar besser, dies vorher zu tun. Vor allem auch im Hinblick auf die Gesundheitsfragen.
Am 17. Dezember 2007 um 22:39 Uhr
wird es denn nun möglich sein die gesamten Altersrückstellungen eines z.B. 1998 abgeschlossenen Vertrages mitzunehmen, oder wie von Versicherungsvertretern immer wieder behauptet gilt dies nur für nach 2009 abgeschlossene Verträge und die dann angesparten Altersrückstellungen?
Am 4. März 2008 um 21:19 Uhr
Aber wann ist es denn möglich zu wechseln?
Wenn ich in 2009 wechseln möchte, aber die Kündigung der Pfefferminzia in 2008 eingehen muss( spätestens 31.12.2008) dann gelten doch noch die alten Bedingungen!? Das würde bedeuten ich muss 2009 kündigen, spätestens am 30.06.2009, kann dann aber erst 2010 wechseln, wenn meine Pfefferminzia das Kalenderjahr zu kündigen hat, wie die meisten Versicherungen.
Theoretisch könnten dann nur diejenigen wechseln, die das Versicherungsjahr zu kündigen haben und im Zeitraum der Kündigungsfrist von 3 Monaten, also müsste ich im Mai, Juni damals gewechselt haben um in 2009 meine Altersrückstellungen mit zu nehmen. Hoffe es hat jeder einigermaßen verstanden, was ich damit sagen möchte.
Ist das korrekt? Oder liegt meiner Feststellung ein Irrtum vor?
Am 6. März 2008 um 14:33 Uhr
Vielen Dank für diese interessante Überlegung und Anfrage. Hier erkennt man natürlich sofort den Versicherungsexperten, denn wer als normalsterblicher Versicherungsnehmer macht sich schon Gedanken über den Unterschied zwischen Kündigungsrecht zum Versicherungsjahr oder zum Versicherungsbeginn.
Die Kündigungsmöglichkeiten der verschiedenen Gesellschaften wurden selbstverständlich auf der Seite Kündigungsfristen dargestellt.
Die kurze Antwort auf die Frage ist, keiner weiß es. Zuerst einmal gehe ich davon aus, dass nicht auf die in dem Beitrag bezogenen Namen Zitronia und Pfefferminzia Bezug genommen wird, denn Pfefferminzia ist die Zielgesellschaft und Zitronia ist die Gesellschaft, in der ich jetzt versichert bin. Ich bleibe deshalb bei den in meinem Beitrag geschriebenen Bezeichnungen, d.h. Wechsel von der Zitronia zur Pfefferminzia.
Wann, wie und wo weiß heute keiner. Tatsächlich ist es so, dass die Kündigung vor dem 01.01.2009 nichts anderes bedeuten würde, als dass die Rückstellungen verloren gingen. Also nur eine Kündigung nach dem 31.12.2008 ermöglicht die in dem Gesetz vorgesehene Mitnahme der Rückstellung. Ausdrücklich hierzu sei nochmal betont, dass nur die Rückstellungen in Höhe der Rückstellung des Basistarifs von der Zitronia zur Pfefferminzia mitgenommen werden können. Bei einem Wechsel von einem hochwertigen Tarif z.B. in einen Basistarif bei der Zitronia werden die vollen Rückstellungen und nicht nur die des Basistarifs angerechnet.
Das ist der erste Haken. Man wird dies wahrscheinlich Ende des Jahres 2008, ca. November, durch eine verbandseinheitliche Regelung klären, wie dieser vom Gesetzgeber gewünschte oder ermöglichte Wechsel technisch umgesetzt werden kann oder soll. Dies alles natürlich unter der Überschrift, dass die Initative zur Mitnahme der Alterrückstellung nicht auf die Versicherer zurückgegangen ist, sondern ein seit Jahrzehnten gehegter und immer wieder hochgepflegter Wunsch der Verbraucherschützer und Verbände war.
Ob dies wirklich verbraucherfreundlich ist, wage ich auch zu bezweifeln, denn letztendlich würde die vollkommene Umsetzung der Mitnahme der Altersrückstellung nichts anderes bedeuten, als dass es eine Konzentration z.B. im Krankenversicherungsmarkt von drei bis vier Gesellschaften gäbe. Es würden sich die Gesellschaften gegenseitig unterbieten und Konkurrenz machen, sodass alle Leute immer zu der tendenziell günstigsten Gesellschaft wechseln, bis diese entweder in Konkurs ist oder von einer anderen Gesellschaft übernommen wird, sodass der Krankenversicherungmarkt am Ende, nach vielen Runden des Unterbietens, nur noch aus vielleicht 3, 4 oder 5 maximal großen Gesellschaften besteht, so wie es heute auch schon in etwa ist. Denn die ersten 10 Gesellschaften decken fast 90 % des gesamten Krankenversicherungsmarktes ab. Dies ist sicherlich nicht im Interesse der Verbraucher, die an einer Vielfalt der Wahlmöglichkeit eher interessiert sind und jetzt auch schon von den aufgelösten Rücklagen profitieren. Denn immer wenn ein Tarifwechsel stattfindet, auch innerhalb der jetzigen Gesellschaft, werden die Rücklagen des Tarifes aus dem gewechselt wird aufgelöst und bleiben z.T. in dem Tarif, aus dem gewechselt wird. So profitiert das Versicherungskollektiv anstatt der Einzelne von der Auflösung der Rücklagen. Sowieso ist jeder Wechsel eine Entsolidarisierung des Einzelnen mit dem Versicherungskollektiv.
Wenn ein Versicherungsnehmer von der Zitronia zur Pfefferminzia wechselt, kommt dem Versicherungskollektiv dieser Wechsel auch zu Gute. Dies drückt sich in geringeren Beiträgen aus. Dies werden vor allen Dingen alle am 01.01.2009 feststellen, wo es dann zu Neugeschäftsversicherungsbeiträgen, die dann so wird aus Branchenkreisen vermutet, kommt, die bis zu 15 % über den jetzigen liegen werden. Dies erinnert mich sehr stark an den 10-% Zuschlag R10, den jetzt alle mit in ihren Beiträgen haben, die damals nicht dagegen optiert hatten oder nach dem 01.01.2000 sich privat versichert haben. Denn diese Mitnahme der Rückstellung kostet effektiv Geld und widerspricht eigentlich dem von allen Versicherungsnehmers als oberste Priorität genannten Prinzip der Beitragsstabilität und geringen Beiträge, was auch vollkommen vernünftig ist.
Es wird wahrscheinlich eine technische Umsetzung dahingehend erfolgen, dass der Wechsel von einem Tarif in einen Basistarif nicht beschränkt wird, ob ich, wenn ich in der Zitronia bin, von einem Prämiumtarif, in den Basistarif wechsle, sondern ich kann von der Zitrionia in jeden Basistarif am Markt wechseln. Dies ist eine Idee von mir, die unter Kollegen diskutiert wird und die sinnvoll ist, in Bezug auf die Umsetzung des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens. Wichtig dabei ist, dass der Wechsel von einem Prämiumtarif in einen Basistarif bei der selben oder einen anderen Gesellschaft immer bedeutet, dass man in dem Basistarif versichert ist und dann nicht mehr die Prämiumleistung hat.
Will man dann in der neuen Gesellschaft Pfefferminzia wieder in einen hochwertigeren Leistungsschutz als den Basistarif, denn der Basistarif ist sozusagen das Schlechte aus beiden Welten, die Leistung der GKV zu relativ hohen Prämien, das kann sicherlich nicht Sinn und Zweck des Wechsels sein, sondern motiviert wird dieser Wechsel immer nur aus Beitragsüberlegungen heraus und vergessen dabei wird unter Umständen die Leistungsreduzierung. Wer dann wieder in einen höheren Tarif wechseln möchte, muss allerdings bei der neuen Gesellschaft Pfefferminzia einen neuen Gesundheitscheck durchlaufen, d.h. die Möglichkeit der Mitnahme der Altersrückstellung reduziert sich sowieso auch nur auf Leute, die gesund sind.
Grundsätzlich bin ich in den ganzen Jahren, in denen ich mich mit privater Krankenkostenvollversicherung beschäftige, immer ein Anhänger gewesen, keinen Wechsel durchzuführen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist, eben aus dem Grund, weil die damit verbundenen Altesrückstellungen sonst letztendlich verloren gehen und es unter dem Strich im Beitragsleistungsverhältnis der gesamten Gesellschaften am Markt, keine so überdurchschnittlich großen Differenzen gibt, die einen solchen Wechsel und den damit verbundenen Verlust der Altersrückstellungen rechtfertigen würden. Es gibt natürlich immer persönliche Gründe, die einen Wechsel motivieren, die auch vollkommen nachvollziehbar sind. Wenn man sich bei einer Gesellschaft nicht mehr wohlfühlt oder gut aufgehoben fühlt, oder erkannt hat, dass der Versicherungsschutz, der in dem von ihm abgeschlossen Tarif besteht, überhaupt nicht mit seinen Bedürfnissen harmoniert und passt, ist das sicherlich ein Grund für einen Wechsel. Dieser sollte ausführlich mit einem versierten Versicherungsexperten, sei es nun Versicherungsvertreter oder Makler, besprochen werden und natürlich auch entsprechend dokumentiert werden welche Wünsche der Kunde hat und welche Leistung der Tarif bietet. Wobei dabei immer gilt, irgendeinen Tod muss man sterben, d.h. irgendeinen Kompromiss muss man dabei eingehen, da man nicht immer alle Parameter (gute Leistung, langfristig stabile Beiträge und geringe Beiträge) gleichzeitig unter einen Hut bringen kann. Man muss sich immer für zwei der drei Optionen entscheiden, um dann die passende Gesellschaft wählen zu können.
Wichtig wäre es dabei zu erwähnen, dass auch den Bestandskunden, d.h. allen Kunden, die bis zum 31.12.2008 privatversichert sind, wahrscheinlich die Möglichkeit geboten wird, durch den Abschluss einer Option, auch nach dem ersten halben Jahr die Altersrückstellung in Höhe des Basistarifs mitzunehmen. Ob das vernünftig und sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Einen wichtigen Punkt gibt es auch noch zu bedenken, wann der Wechsel dann stattfindet, wenn die Kündigung im ersten Halbjahr 2009 erfolgt. Dahingehend gibt es Überlegungen und Meinungen, dass der Wechsel erst dann zum 1.1.2010 erfolgt. Oder es wird ein Sonderkündigungsrecht für das erste Halbjahr eingeräumt, das dann einen Wechsel wie innerhalb der Gesellschaft ermöglicht. Dies alles ist vollkommen offen und ist nicht bisher vom Verband festgelegt und verabschiedet.