Private Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze
Die Bedeutung der Versicherungspflichtgrenze in der Privaten Krankenversicherung
Die Voraussetzung für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung ist, daß Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen und die 3 Jahres Frist erfüllen . Eine Zusatzversicherung können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen abschließen, um den gesetzlichen Schutz auf privates Niveau zu heben.
Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage für die Berechnung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausschlaggebend für die Möglichkeit der Privatversicherung ist die Überschreitung der Jahresabeitsentgeltgrenze für neu in die PKV Eintretende (für alle, die schon am 31.12.2002 substitutiv privat krankenversichert waren, gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 42.750 €). Die Grenzen werden jährlich aufgrund der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt.
Für Angestellte und Arbeiter, die ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2007) von 47.700 € p.a. haben, entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 75% der Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer kann sich wie privat versichern?
Freiwillig versicherte Arbeitnhemer für alle vor dem 31.12.2002 bereits privat Vollversicherten (substitutiv PKV) alle von der Versicherungspflicht befreiten Arbeitnehmer |
Vollversicherung + |
| Pflichtversicherte Arbeitnehmer Monats-Bruttoeinkommen: unter 3.975 € ( Jahres-Bruttoeinkommen: 47.7000 €) können nicht in eine PKV wechseln |
Zusatzversicherung in der PKV möglich |
| Selbständig und freie Berufe können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern, es besteht keine Krankenversicherungspflicht |
Vollversicherung Zusatzversicherung in der PKV möglich |
| Landwirte, Künstler und Publizisten (KSK) Sind auch als Selbständige krankenversicherungspflichtig |
Zusatzversicherung in der PKV möglich |
| Beamte, Beamtenanwärter: sind immer freiwilliges Mitglied in der GKV und können sich privat versichern |
Beihilfe+PKV |
Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes für die Jahresarbeitsentgeltgrenze: (welche Einkommensanteile zur Versicherungspflichtgrenze hinzuzählen)
| laufendes Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt) | JA |
| regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) | JA |
| Überstunden pauschal vergütet | JA |
| Überstunden einzeln abgerechnet | NEIN |
| Sachbezüge (z.B. Dienstwagen) | JA |
| vermögenswirksame Leistungen | JA |
| versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung | JA |
| Familienzuschläge (Verheirateten- und Kinderzuschläge) | NEIN |
| regelmäßige Provisionen (Durchschnitt z.B. letzten 3 J.) | JA |
| Direktversicherung aus Sonderzahlungen (1 x p.a.) | NEIN |
| Direktversicherung monatliche Zahlung (sozialversicherungspflichtig) | JA |