Selbstbeteiligungen bei der GKV
Zuzahlungen und Eigenbeteilgung in der Gesetzlichen Krankenkasse
Durch die Gesundheitsreform werden sich auch die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der Versicherten in den Gesetzlichen Krankenkassen verändern, wie schon in den vergangenen 30 Jahren durch verschiedene Kostendämpfungsgesetze. Neben der Erhöhung der Zuzahlungen gab es auch viele Gesetzlichen Krankenversicherungen eine Beitragerhöhung zum 01.01.07, deshalb lohnt sich teilweise ein Vergleich zu günstigen GKV ab 2007.
| Leistung | Zuzahlung des Patienten |
| Arzneimittel | Pro Arzneimittel 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro. Höchstbetrag 10 Euro. |
| Arzt- und Zahnarztbesuch | 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal (ausgenommen Vorsorge oder Schutzimpfung). D.h. Nur wenn Sie mit einer Überweisung zu anderen Ärzten gehen fällt keine erneute Praxisgebühr an. Kinder bis 18 Jahre zahlen nichts. |
| Krankenhaus | 10 Euro Zuzahlung pro Tag. Auf maximal 28 Tage begrenzt. |
| Heilmittel und häusliche Krankenpflege | 10 Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Für maximal 28 Tage pro Jahr. Nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. |
| Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl) | 10 Prozent für jedes Gerät, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. |
| Zahnersatz | Festzuschüsse (50 Prozent der durchschnittlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten). 20 bzw. 30 Prozent Bonus bei regelmäßiger Vorsorge. |
| Kieferothopädie | 20 Prozent der Kosten, 10 Prozent für Behandlung weiterer Kinder (Eigenanteil wird bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung zurückerstattet). |
| Haushaltshilfe und Soziotherapie | 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und maximal zehn Euro. Nicht mehr als der tatsächliche Gesamtaufwand. |
| Ambulante Rehabilitation | Pro Tag 10 Euro. Bei Anschlussrehabilitation ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. |
| Mutter-/Vater-Kind-Kuren | Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag. Nur für Versicherte über 18 Jahre. |
| Brillen/Sehhilfen | Zuschuss nur für Kinder unter 18 Jahren und für stark Sehbehinderte. |
| Fahrkosten | Werden von den Kassen nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen übernommen. Dann Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten, Zuzahlungspflicht auch für Versicherte unter 18 Jahren. |
| Nicht verschreibungspflichtige Medikamente | Werden von den Kassen nicht erstattet. Ausnahmen: bei Kindern bis zwölf Jahren, bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen. |
| Künstliche Befruchtung | Die Kassen übernehmen 50 Prozent der Kosten für maximal drei Versuche. Für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren und Männer bis 50 Jahre. |
| Sterilisation | Übernahme der Kosten nur wenn die Sterilisation wegen einer Erkrankung notwendig ist. |
Weitere wichtige Änderungen durch die Gesundheitsreform ist der Basistarif, die 3 Jahres Frist für Arbeitnehmer, der Gesundheitsfonds und die erweiterte Krankenversicherungspflicht.