Gesetzliche - GKV |
Private - PKV |
| Beiträge der freiwillig versicherten Rentner sind mittlerweile auf alle Einkommensarten zu zahlen (bis 1981 waren sie beitragsfrei versichert). |
Senkung der Beiträge im Rentenalter durch zusätzliche Zuschreibung zur Alterungsrückstellung (gemäß §12a VAG). Seit dem Jahr 2000 werden, durch den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen gesetzlicher Zuschlag, weitere Rückstellungen für das Alter angesammelt, so daß ab dem 65. Lebensjahr der Beitrag zur PKV stabil bleibt. Ab dem 85. Lebensjahr dienen diese Rückstellungen zur Absenkung des Beitrages. |
| Beitragskalkulation nach dem Umlage-verfahren ohne Bildung von Rückstellungen für das Alter. Abhängigkeit vom demographischen (Verhältnis Junger/Alter) Risiko und weiteren Faktoren wie z.B. das Verhältnis von Beitragszahlern zu beitragsfrei mitversicherten amilienmitgliedern. Sowie dem Verhältnis zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und sozialversicherungsfreien wie Selbständige, Beamte, Freiberufler |
Beitragskalkulation nach dem Kapital-deckungsverfahren mit Bildung einer Alterungsrückstellung. Unabhängigkeit vom demographischen Risiko. Beitragskalkulation erfolgt nach Eintrittsalter, Geschlecht, Art und Höhe des Versicherungsschutzes. |
| Die Beiträge für freiwillig Versicherte steigen automatisch mit Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze |
Die Beiträge werden jährlich neu kalkuliert und werden von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt. Damit sind Beitragserhöhungen nicht willkürlich oder automatisch möglich. |
| Leistungen werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Einheitlicher Leistungskatalog. Der Gesetzgeber
reduziert diese ständig, weil sich die Finanzlage der GKV seit Jahren verschlechtert. |
Leistungen können bedarfsgerecht vereinbart werden. Individuelle Vertragsgestaltung ist möglich. Bessere Leistungen und individuelles Tarifangebot. Die Leistungen sind vertraglich garantiert und unabhängig von gesetzgeberischen Eingriffen. |
| Tendenz |
| Grundversorgung, Weitere Leistungseinschränkungen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die beitragsfreie Familienversicherung entfällt. |
Veränderungen im Leistungsbereich nur im Rahmen der privatrechtlichen Vertragsgestaltung. Beitragssteigerungen sind allein aufgrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und steigender Lebenserwartung möglich. |