Zahlungsverzug in der PKV
Was ist zu tun bei Zahlungsverzug in der Privaten Krankenversicherung?
Der Beitrag für die Private Krankenversicherung wird am ersten eines jeden Monats fällig. Der Versicherer kann ein Mahnverfahren nach § 39 VVG einleiten, wenn der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird und der Versicherungsnehmer im Zahlungsverzug ist.. Der Versicherungsnehmer erhält ein Mahnschreiben, in dem er aufgefordert wird, den rückständigen Beitrag innerhalb von zwei Wochen an die Krankenversicherung zu zahlen.
Wenn in diesem Zeitraum die Zahlung nicht erfolgt, fallen neu eintretende Versicherungsfälle nicht mehr unter den Versicherungsschutz. Zudem kann der Versicherer in diesem Fall das Versicherungsverhältnis fristlos kündigen. Es gibt jedoch die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, die Rechtsfolgen der Kündigung nachträglich zu beseitigen.
Es empfiehlt sich, bei Zahlungsunfähigkeit möglichst frühzeitig Kontakt mit der Krankenversicherung (PKV) aufzunehmen.
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