Krankenversicherung während der Wehrpflicht
Die Krankenversicherung während der Zeit der Wehrpflicht
Wehrdienstleistende haben grundsätzlich Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Bund.
Während der Dauer der Wehrpflicht (dazu zählen Gundwehr-/Ersatzdienst sowie die Teilnahme an Wehrübungen) wird daher der private Krankenversicherungsschutz nicht benötigt. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung für die Dauer des Wehrdienstes abschließen; den Beitrag dafür bezahlt der Bund. Diese Versicherung garantiert dem Versicherten den vollen Versicherungsschutz zu den ursprünglichen Konditionen, sobald er keinen Anspruch mehr auf freie Heilfürsorge hat.
Bei der PKV muß die Anwartschaftsversicherung noch vor Beginn des Wehrdienstes beantragt werden, rückwirkend ist dies nicht möglich. Zudem sollte der Versicherte einen Antrag beim Bund stellen, damit die Beiträge für die Anwartschaft für die Krankenversicherung vom Bund übernommen werden. Die Frist für diesen Antrag läuft spätestens drei Monate nach Ende der Wehrpflicht ab.
Antragsformulare können die Wehrpflichtigen bei der Unterhaltssicherungsbehörde der für den Wohnort zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung erhalten.
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