PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Die Wartezeiten in der PKV

Die Bedeutung der Wartezeiten in der Privaten Krankenversicherung

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt in einigen Fällen erst nach Ablauf der Wartezeiten. Es wird zwischen allgemeiner und besonderer Wartezeit in der Krankenversicherung unterschieden.

  • Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate und gilt für die Antragsteller, die vor Antragsstellung nicht krankenversichert waren.
  • Die besondere Wartezeit liegt bei ca. 8 Monaten und wird in der Regel bei Entindungen, Psychotherabie, Zahnbehandlung und Zahnersatz eingefordert.

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlaß der Wartezeit zu stellen. In diesem Fall wünschen die privaten Versicherungen in der Regel die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheitszustand des Antragsstellers.

Die meisten Privaten Krankenversicherungen verzichten auf die Wartezeit, wenn der Antragsteller unmittelbar von einer anderen Kasse (GKV oder PKV) zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln will und den entsprechenden Nachweis über die bisherige Mitgliedschaft erbringt.

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