Die Wahlleistungen in der PKV
Was bedeuten die Wahlleistungen in der Privaten Krankenversicherung?
Wahlleistungen können vom Patienten zusätzlich mit dem Krankenhaus vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die nicht im allgemeinen Pflegesatz enthalten sind und bei der privaten Krankenversicherung in speziellen Tarifen zu versicheen sind.
Ärztliche Wahlleistungen sind privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw. den Arzt nach Wahl. Zu den nichtärztlichen Wahlleistungen zählen Ein- oder Zweibettzimmer, Sanitärzelle, Auswahlmenü, Bereitstellung eines Fernsehers, Telefon.
Bei privaten Versicherern gibt es entsprechende Tarife, um den Erhalt solcher Wahlleistungen im Krankheitsfall abzusichern entweder in der Krankheitskostenvollversicherung oder als Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
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