Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung
Der Status der Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung
Die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung bedeutet für Versicherte im Gegensatz zu den Versicherungspflichtigen die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten.
Versicherungsfreiheit gilt für:
- Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (2007:47.700,- €) liegt und die die 3 Jahres Frist erfüllen..
- Beamte, Richter Lehrer an Privatschulen
- Selbständige
- Angehörige freier Heilberufe
- Studenten nach Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. Vollendung des 30. Lebensjahres
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