Der Versicherungsfall in der Krankenversicherung
Ablehnung des Antrags bei der Privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung spricht man dann von einem Versicherungsfall, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen medizinisch versorgt und behandelt werden muß (medizinisch notwendige Heilbehandlung).
Ebenso gelten als Versicherungsfall die Untersuchung und medizinisch erforderliche Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, wie gezielte Vorsorgeuntersuchung, wenn Leistungen mit dem Krankenversicherung vereinbart wurden.
In der Krankentagegeld wird dann von einem Versicherungsfall gesprochen, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Unfallfolgen behandelt wird und während dieser Behandlung ärztlich die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.
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