Versicherungsbeginn in der PKV
Beginn des Versicherungsschutzes in der Privaten Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) beginnt, nachdem der Versicherungsvertrag geschlossen ist, frühestens jedoch mit dem im Versicherungsantrag bestimmten Versicherungsbeginn bzw. nach Ablauf der Wartezeit. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die vor Abschluß des Vertrages (Zugang einer Annahmeerklärung/des Versicherungsscheins) eingetreten sind.
Der Beginn des Versicherungsschutzes bei einer privaten Krankenversicherung wird in 3 Termine unterteilt:
Technischer Beginn:
Beginndatum im Versicherungsschein. Ab diesem Termin laufen die Wartezeiten und werden die Beiträge fällig.
Formeller Beginn:
Zustellung des Versicherungsscheins. Zeitpunkt, an dem der Vertrag geschlossen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Antragsteller verfplichtet, alle Veränderungen des Gesundheitszustandes und alle ärztlichen Behandlungen nachzumelden. Die 6-wöchige Bindefrist wird bis zum formellen Beginn gerechnet.
Der materielle Beginn:
Ab diesem Termin beginnt der Versicherungsschutz (z.B. nach Ablauf der Wartezeit)
Bei manchen Privaten Krankenversicherungen kann der Versicherungsbeginn vordatiert werden, dies ist dann jeweils mit der entsprechenden Krankenversicherung zu klären.
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