PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Versicherungsbeginn in der PKV

Beginn des Versicherungsschutzes in der Privaten Krankenversicherung

Der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) beginnt, nachdem der Versicherungsvertrag geschlossen ist, frühestens jedoch mit dem im Versicherungsantrag bestimmten Versicherungsbeginn bzw. nach Ablauf der Wartezeit. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die vor Abschluß des Vertrages (Zugang einer Annahmeerklärung/des Versicherungsscheins) eingetreten sind.

Der Beginn des Versicherungsschutzes bei einer privaten Krankenversicherung wird in 3 Termine unterteilt:

Technischer Beginn:

Beginndatum im Versicherungsschein. Ab diesem Termin laufen die Wartezeiten und werden die Beiträge fällig.

Formeller Beginn:

Zustellung des Versicherungsscheins. Zeitpunkt, an dem der Vertrag geschlossen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Antragsteller verfplichtet, alle Veränderungen des Gesundheitszustandes und alle ärztlichen Behandlungen nachzumelden. Die 6-wöchige Bindefrist wird bis zum formellen Beginn gerechnet.

Der materielle Beginn:

Ab diesem Termin beginnt der Versicherungsschutz (z.B. nach Ablauf der Wartezeit)

Bei manchen Privaten Krankenversicherungen kann der Versicherungsbeginn vordatiert werden, dies ist dann jeweils mit der entsprechenden Krankenversicherung zu klären.

zurück

Falls sie in diesem Text nicht die passende Information zum Thema Krankenversicherung etc. gefunden haben, die Sie suchen, füllen sie einfach die obige Anfrage aus. Ein Versicherungsexperte setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

google mister wong taggle

Service Hotline

Service Hotline
Service Hotline
Kontakt

PKV Quick Check

Beruf 
Alter 
m/w 
 
Google