Unterbringungskosten des gesunden Neugeborenen
Unterbringungskosten des gesunden Neugeborenen im Krankenhaus und Erstattung durch die Krankenversicherung
In der neuen Bundespflegesatzverordnung/BPflV 1995 sind für die Versorgung von Neugeborenen ausdrücklich gesonderte Fallpauschalen im Krankenhaus ausgewiesen. Diese werden über die Krankenversicherung Neugeborene abgerechnet.
Während vorher nach dem alten Pflegesatzrecht die Unterbringungskosten des gesunden Säuglings mit dem für die Versorgung der Mutter berechneten Pflegesatz abgegolten waren.
Krankenanstalten, die nicht nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen, ist es freigestellt, wie sie die Kosten für den gesunden Säugling abrechnen. Diese Kosten werden i.d.R. von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch von den Privaten Krankenversicherungen (PKV) übernommen.
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