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Teilzeittätigkeit während der Elternzeit und die Krankenversicherung

Teilzeittätigkeit während der Elternzeit und Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Die Eltern haben während der Elternzeit ein Recht auf Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber.

Voraussetzungen dafür sind:

  • der Betrieb muß mehr als 15 Beschäftigte haben
  • es muß eine mindestens 6-monatige Betriebszugehörigkeit vorliegen.

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit muss 8 Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingefordert werden. Die regelmäßige Arbeitszeit darf zwischen 15 und 30 Wochenstunden betragen.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen, darf jeder bis zu 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten.

Während der Teilzeittätigkeit ist der Arbeitnehmer i.d.R. auf Grund des niedrigeren Einkommens pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Falls er vorher in der Privaten Krankenversicherung versichert war, kann er für diese Zeit seinen Vertrag ruhen lassen, damit er sein ursprüngliches Eintrittsalter nicht verliert.

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