Teilstationäre Behandlung und die Krankenversicherung
Der Begriff der teilstationären Behandlung und die Erstattung durch die Krankenversicherung
Die teilstationäre Behandlung im Gegensatz zur stationären Behandlung wird in sogenannten Tages- bzw. Nachtkliniken durchgeführt. Der Patient befindet sich in dem jeweiligen Tagesabschnitt im Krankenhaus und ist während dieses begrenzten Zeitraumes in die Versorgung des Krankenhauses einbezogen.
Die Erstattung der Krankenversicherung (GKV / PKV) erfolgt also, wie eine ambulante Behandlung und nicht wie eine Stationäre Behandlung
Bei teilstationärer Behandlung besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Ambulante Operationen oder Entbindungen gelten nicht als teilstationäre Behandlungen.
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