Die Subsidiarität in der Krankenversicherung
Die Bedeutung der Subsidiarität für die Private Krankenversicherung
Subsidiarität (lat. zurücktreten, nachrangig sein) ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und soll individuelle Freiheit und Verantwortung vorrangig vor staatlichem Handeln stellen.
Im Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV) bestimmt die Subsidiarität beim Zusammentreffen mehrerer Leistungsträger die Reihenfolge in der Inanspruchnahme. Ist im Vertrag eine Subsidiarität vereinbart, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, erst die Leistungen des anderweitigen Versicherers in Anspruch zu nehmen. ( bei der PKV im § 5, Abs. 3 MB/KK vereinbart ).
Hat der Versicherungsnehmer z.B. Ansprüche an einen anderen Leistungsträger, wie die Gesetzliche Unfallversicherung oder die Gesetzliche Rentenversicherung so leistet die PKV hier subsidiär (außer bei Ansprüchen auf Krankenhaustagegeld ).
Falls der Versicherungsnehmer die Leistungen anderer vorrangiger Kostenträger nicht in Anspruch nimmt, kann die Krankenversicherung einen entsprechenden Abzug vornehmen.
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