Studenten in der GKV und in der PKV
Die Regelung der Krankenversicherung bei Studenten
Studenten unterliegen mit der Immatrikulation in der gesetzlichen Krankenversicherung der Versicherungspflicht.
Auf Antrag können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (siehe Befreiungsmöglichkeit Student) und in eine Private Krankenversicherung wechseln. Mit Beeindigung des 30. Lebensjahres bzw. mit Abschluß des 14. Fachsemesters entfällt die Versicherungspflicht für Studenten.
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