Sozialstation und Krankenversicherung
Sozialstation und Erstattung der Kosten von der Gesetzlichen Krankenversicherung
Sozialstationen sind regionale Einrichtungen mit ambulanter und sozialpflegerischer Hilfe für bedürftige Menschen. Es gibt es ca. 1600 Sozialstationen in Deutschland meist von Wohlfahrtsverbänden getragen.
Die Aufgaben einer Sozialstation umfassen:
- ambulante Pflege und Hilfe für kranke und bedürftige Menschen (Grundpflege, Behandlungspflege, Beschäftigungs- und Bewegungstherapie)
- Einleitung flankierender Maßnahmen in der Sozialhilfe
- Aufklärung und Schulung der Bürger in häuslicher Altenpflege
- Aktivierung der Nachbarschaftshilfe und ehrenamtlicher Helfer
- Aufrechterhaltung sozialer Außenkontakte (Teilnahme an Freizeitaktivitäten, Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Bildungsmaßnahmen)
Grundsätzlich erbringen die Sozialstationen ihre Leistungen gegen Entgelt; in vielen Fällen können diese Kosten jedoch ganz oder teilweise von der Gesetzlichen Krankenkasse oder vom Sozialamt übernommen werden.
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