Sonderkündigungsrecht in der GKV
Sonderkündigungsrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherte in der GKV haben nach einer Beitragssatzerhöhung oder Leistungsänderung ein Sonderkündigungsrecht und können außerordentlich kündigen und die Krankenkasse wechseln.
Die Kündigung muß innerhalb eines Monats ab Erhöhung des Beitragssatzes bzw. Leistungsänderung zum Ende des darauffolgenden Monats bei der Krankenversicherung eingereicht werden.
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