Die Solidarität in der Krankenversicherung
Solidarität im Spannungsfeld Gesetzliche Krankenkasse und Private Krankenversicherung
Der Begriff Solidarität wird in vielfältiger Weise verwendet, sie bezeichnet unter anderem eines der Grundprinzipien des menschlichen Zusammenlebens: das Zusammengehörigkeitsgefühl von Individuen und Gruppen (im weiteren Sinne auch von Staaten in Bündnissen), das sich in gegenseitiger Unterstützung und Hilfe äußert.
Im zweigegliederten Gesundheitssystem von gesetzlicher und privater Krankenversicherung drückt sich das Solidaritätsprinzip als auch das Subsidiaritätsprinzip aus.
Eine Sozialordnung, die rein nach dem Solidaritätsprinzip organisiert ist, führt zum Wohlfahrts- und Versorgungsstaat.
D.h. die praktische Gestaltung wirtschaftlicher Entscheidungen bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen Subsidiaritätsprinzip und Solidarität. Eine Sozialordnung, die vorwiegend auf dem Subsidiaritätsprinzip aufgebaut ist, läßt sich als System der Selbsthilfe definieren.
zurück
Falls sie in diesem Text nicht die passende Information zum Thema Krankenversicherung etc. gefunden haben, die Sie suchen, füllen sie einfach die obige Anfrage aus. Ein Versicherungsexperte setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.