Die Scheidungsvoraussetzungen für eine Ehe
Die Voraussetzungen für eine Ehescheidung
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und wenn eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.
Eine Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, wenn die Ehegatten jegliche eheliche Beziehung beendet haben. Wenn ein Ehegatte die Ehe fortsetzen will, kann die Ehe dennoch gescheitert sein. Auf die Gründe für die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft kommt es nicht an. Insbesondere kommt es nicht auf ein Verschulden an.
Für die Krankenversicherung hat eine räumliche Trennung der Eheleute keine Auswirkung. Erst wenn die Scheidung vollzogen ist, und einer der Ehepartner bislang in der Familienhilfe des Anderen mitversichert war, müssen sich beide um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Auch die Krankenversicherung Kind ist nach der Ehescheidung neu zu regeln. Kinder sind i.d.R. dort versichert, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.
Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt durch räumliche Trennung der Eheleute. Grundsätzlich ist Voraussetzung für eine Scheidung, dass die Eheleute vor Stellung des Scheidungsantrages mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft darf nicht mehr zu erwarten sein. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens einer der Eheleute die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft ablehnt.
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