Die PKV als Schadensversicherung
Die Private Krankenversicherung als Form der Schadensversicherung
Im §1 Abs.1 Satz 1 VVG ist die Schadensversicherung geregelt. Sie beruht auf dem Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung. Hier wird, der durch den Versicherungsfall eingetretene Vermögensschaden ersetzt wie es z.B. in der privaten Krankenversicherung der Fall ist..
Hier gilt, wie es im Versicherungsvertragsrecht (VVG) geregelt, ist das Prinzip des Ersatzes desjenigen Einzelschadens, dessen Erstattung vertraglich vereinbart ist.
In der PKV wird die Krankheitskostenteilversicherung und die Krankheitskostenvollversicherung als Schadensversicherung betrieben. Hier gelten die Vorschriften des VVG.
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