PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Die Kostenerstattung der Rehabilitation in der Krankenversicherung

Erstattung der Kosten für Rehabilitation in der Krankenversicherung

Die Kosten für eine Rehabilitation (z.B. Kuren, Sanatoriumsaufenthalte) werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern BfA und LVA sowie den Berufsgenossenschaften übernommen.

Während der Rehabilitation gewähren die Träger als Lohnersatz ein Übergangsgeld. D.h. die Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung) übernehmen hier i.d.R. keine Leistungen.

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