Die Kostenerstattung der Rehabilitation in der Krankenversicherung
Erstattung der Kosten für Rehabilitation in der Krankenversicherung
Die Kosten für eine Rehabilitation (z.B. Kuren, Sanatoriumsaufenthalte) werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern BfA und LVA sowie den Berufsgenossenschaften übernommen.
Während der Rehabilitation gewähren die Träger als Lohnersatz ein Übergangsgeld. D.h. die Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung) übernehmen hier i.d.R. keine Leistungen.
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