Erläuterungen zur Privaten Krankenversicherung
Allgemeine Erläuterungen zur PKV
Die Privaten Krankenversicherungen entstanden zwischen ca. 1883 bis 1901, und haben sich in den Folgejahren bis heute zu einem der bedeutendsten Standbeine des Gesundheitswesens entwickelt.
Ihre gesetzlichen Grundlagen sind hauptsächlich das Versicherungsvertragsgesetz und die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung kann die PKV ohne Angabe von Gründen einen Aufnahme-Antrag ablehnen oder annehmen. Ziel ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Die Beitragsberechnung erfolgt ausschließlich nach dem Eintrittsalter, nach den Gesundheitsfragen und der gewünschten Absicherung (z.B. Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus, anstatt allgemeiner Pflegeklasse). Das Einkommen spielt für die Beitragsberechnung keine Rolle.
In der PKV erfolgt eine aktive Rückstellung für die Beiträge im Alter in Form der Alterungsrückstellung , zusätzlich gibt es seit 01.01.2001 den gesetzlichen Zuschlag, mit dem eine weitere Stabilisierung der Beiträge und eine Beitragserhöhung im Alter vermieden werden soll.
Versichert wird grundsätzlich jede einzelne Person mit einem eigenen Beitrag nach o.g. Kriterien.
Versicherbarer Personenkreis:
- Angestellte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und Erfüllung der 3 Jahres Frist
- Selbständige / Freiberufler
- Beamte / Anwärter
- Studenten
- Hausfrauen, die nicht pflichtversichert sind
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