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Die Krankenversicherung für Praktikanten

Die Regelung der Krankenversicherung für Praktikanten

Allgemein wird der Begriff "Praktikant" auf eine Person angewandt, die in einem Betrieb, einem Unternehmen, einer Einrichtung oder Verwaltung praktische Kenntnisse und Erfahrungen für eine Berufsausbildung erwirbt. Das Praktikum hat den Zweck, Erfahrungen zu sammeln. Diese sollen die Ausbildung in einem Hauptberuf vorbereiten, unterstützen oder vervollständigen, ohne alle Bedingungen für eine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes zu erfüllen.

Für den Status bei der Krankenversicherung wirkt sich das wie folgt aus:

Die Personen der 1. und 2. Gruppe sind ihrem Erscheinungsbild nach Studenten (Online Rechner Student) , d.h., sie unterliegen der studentischen Krankenversicherungspflicht.

Praktikanten, die nicht an einer Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sind, unterliegen der Versicherungspflicht wie ein Arbeitnehmer, soweit sie aus dieser Tätigkeit ein Arbeitseinkommen erzielen.

Es gibt 3 Arten von Praktika:

  1. das Praktikum an der Hochschule/Fachhochschule
  2. das Praktikum außerhalb der Hochschule/Fachhochschule, aber man ist weiterhin immatrikuliert
  3. das Praktikum ohne Bindung an die Hochschule/Fachhochschule
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