PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Die Pflegepflichtversicherung in der Krankenversicherung

Pflegepflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse und in der Privaten Krankenversicherung

Seit dem 1.1.95 besteht die Pflegeversicherungspflicht für alle Bundesbürger, die in Deutschland krankenversichert sind. Die Pflegepflichtversicherung wird in der Regel bei dem Versicherer abgeschlossen, bei dem der Versicherungsnehmer krankenversichert ist, d.h. entweder in der Gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenversicherung.

Alle gesetzlich Pflichtversicherten sind automatisch bei ihrer Kasse pflegepflicht versichert. Freiwillige Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können ihre Pflegeversicherung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung abschließen.

Der Beitrag wird bei der PKV wie bei der Krankheitskostenvollversicherung nach dem jeweiligen Eintrittsalter berechnet und nicht prozentual wie bei der GKV nach dem sozialversicherungspflichtigen Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Deshalb kann für ein freiwilliges Mitglied der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung bei der Privaten Krankenversicherung günstiger ausfallen, als bei der GKV.

Der Angestellte erhält auch zu seiner Pflegepflichtversicherung 50% Arbeitgeberzuschuß.

Die Leistungen sind vergleichbar, da sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

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