PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Die Krankenversicherung und die soziale Marktwirtschaft

Zur Abgrenzung einer sozialen Marktwirtschaft von deren reiner Ausprägung wurde der Begriff Soziale Marktwirtschaft 1947 von dem Ökonomen Alfred Müller-Armack geprägt. Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird diesem Begriff zugeordnet.

Im zweigegliederten Krankenversicherungssystem in Deutschland wurde dieses Prinzip realisiert. Eine sozialstaatliche Grundversorgung ist über die gesetzliche Krankenkasse gewährleistet. Die private Krankenversicherung gewährleistet die freiheitsstaatlichen Prinzipien mit freier Tarifwahl und Erweiterungsmöglichkieten zur GKV. So ist die Krankenversicherung ein Teil der sozialen Marktwirtschaft.

Die soziale Marktwirtschaft wurde in den 50er Jahren unter Konrad Adenauers Regierung durch den ersten Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard als Alternative zu dem von der SPD geforderten Sozialismus entworfen.

Ziel ist die Vereinbarkeit größtmöglicher Freiheit mit sozialer Gerechtigkeit, also eine Marktwirtschaft, bei der der Staat mit einem Sozialstaat aushilft.

Ordnungsprinzipien sind:

  • Individualprinzip
  • Rationalitätsprinzip
  • Prinzip der individuellen Freiheit
  • Rechtsprinzip von Freiheit und Gleichheit (Rechtsstaatprinzip)
  • Prinzip der sozialen Gerechtigkeit
  • Prinzip der Konsumentensouveränität
  • Prinzip der Wettbewerbsordnung
  • Prinzip der Erhaltung der Umwelt.
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