Naturheilverfahren in der GKV PKV
Naturheilverfahren und die Erstattung durch die Krankenversicherung
Naturheilverfahren sind Methoden, die den Körper zur Selbstheilung anregen sollen. Es wird nicht nach schulmedizinischen Methoden behandelt, sondern nach naturheilkundlichen. So ist die Erstattung durch die Krankenversicherung von Fall zu Fall zu klären. Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten beim Naturheilpraktiker, die gesetzlichen Kassen i.d.R. nicht. Über eine private Krankenzusatzversicherung kann man dies ausgleichen.
Die sofortige Besserung der Krankheitsbeschwerden ist nicht das primäre Ziel in der Naturheilpraxis, sondern die Aktivierung der körpereigenen Heilkräfte.
Zu den Naturheilverfahren zählen: Bewegungstherapie, Hydrotherapie, Atemwegstherapie, Klima therapie, Ernährungstherapie, balneologische Behandlungsformen, Anwendung von Luft, Wasser und Kälte.
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