Die Mutterschutzfrist
Die Schutzfristen während dem Mutterschutz
Während der Mutterschutzfrist besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis.
Die Zeit der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter vor und nach der Entbindung wird als Mutterschutz bzw. Mutterschutzfrist bezeichnet. Die Krankenversicherung wird in dieser Zeit weitergeführt.
Dies ist im Mutterschutzgesetz § 3 Abs.2 und § 6 Abs.1 geregelt und beinhaltet folgende Beschäftigunsverbote:
- für werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung;
- für Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung;
- für Mütter nach Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen;
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