Das Mahnverfahren in der PKV
Die Funktion des Mahnverfahren in der Privaten Krankenversicherung
Das Mahnverfahren ist ein gesetzlich und vertraglich geregeltes Verfahren bei der Privaten Krankenversicherung (PKV), nach dessen Durchführung der Versicherungsnehmer im Fall des Zahlungsverzug den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz einbüßt.
Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht.
Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und Kosten sparende Alternative für die Krankenversicherung, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht.
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