Leistungsausschluss in der PKV
Möglichkeiten des Leistungsausschluss in der Privaten Krankenversicherung
1. Generelle Leistungsausschlüsse :
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird für die Private Krankenversicherung der Leistungsumfang geregelt als auch alles, was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Im § 5 der Musterbedingungen (MB/KK und MB/KT) sind die wichtigsten Einschränkungen für die Krankenversicherung geregelt, wie z.B. keine Leistung bei Kriegsereignissen oder bei vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten.
Geregelt sind auch Abgrenzungsfälle bei den einzelnen Leistungspositionen (z.B. Mineralwasser gilt nicht als Arznei).
2. Individuelle Ausschlüsse:
Wenn bei Antragstellung (Vertragsabschluss) in der PKV wegen der Art der Vorerkrankung kein angemessener Zuschlag bei der Risikoprüfung für die zu erwartenden Kosten festgesetzt werden kann, wird der Versicherungsschutz nur mit einem entsprechenden Leistungsausschluß angeboten.Dies gilt nur für Zusatzversicherungen, nicht für die Krankheitskostenvollversicherung.
Leistungsbegrenzungen werden auch vereinbart, wenn eine Operation angeraten ist und in absehbarer Zeit zu erwarten ist, oder eine Schwangerschaft vorliegt.
zurück
Falls sie in diesem Text nicht die passende Information zum Thema Krankenversicherung etc. gefunden haben, die Sie suchen, füllen sie einfach die obige Anfrage aus. Ein Versicherungsexperte setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.