Krankheitskostenzusatzversicherung in der PKV
Krankenzusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Krankenzusatzversicherung in der PKV ergänzt den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenkasse, d.h. Leistungen, die von der GKV nicht gezahlt werden, werden durch eine private Zusatzversicherung abgesichert.
Dies gliedert sich in folgende Bereiche :
- Ambulante Zusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- stationäre Zusatzversicherung
- Krankentagegeld - Zusatzversicherung
- Krankenhaustagegeld - Zusatzversicherung
Hier werden Restkosten z.B. im Krankenhaus Wahlleistungen (Zuschlag für das Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer und die Kosten für die privatärztliche Behandlung) sowie die Restkosten bei ambulanter und Zahn-Behandlung, die dem Versicherten als Kassenpatient verbleiben, versichert.
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