Die Krankheitskostenvollversicherung in der PKV
Der Begriff der Krankheitskostenvollversicherung in der Privaten Krankenversicherung
Die Krankheitskostenvollversicherung oder Vollverkrankensicherung in der privaten Krankenversicherung umfaßt den Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung als auch eine Krankentagegeld- und evtl. Krankenhaustagegeldversicherung und ersetzt i.d.R. den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse.
Bei den privaten Krankenversicherern kann der Versicherungsschutz sehr individuell gestaltet werden - im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Versicherungsnehmer kann sich für einen Tarif entscheiden, der seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Zudem ist es auch möglich, von einem Tarif in eine günstige PKV zu wechseln.
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