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Krankenversicherungspflicht in der GKV

Die Krankenversicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (nach Sozialgesetzbuch SGB V § 5) gilt für folgende Personengruppen (die genaue Aufschlüsselung zu den einzelnen Personengruppen ist unter Versicherungspflicht zu finden):

  • Arbeiter und Angestellte, wenn ihr Arbeitsverdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze (jetzt: Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt und sie die 3 Jahres Frist erfüllen.
  • Rentner
  • Studenten, Praktikanten
  • Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt sind (Erziehungshilfe, Fürsorgeerzieher)
  • Personen, die an Einrichtungen für Behinderte und berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen.
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
  • Künstler und Publizisten

Für einen Teil dieser Personengruppen sieht der Gesetzgeber ein Befreiungsrecht von der gesetzlichen Versicherungspflicht vor.

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