Krankenversicherungspflicht in der GKV
Die Krankenversicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (nach Sozialgesetzbuch SGB V § 5) gilt für folgende Personengruppen (die genaue Aufschlüsselung zu den einzelnen Personengruppen ist unter Versicherungspflicht zu finden):
- Arbeiter und Angestellte, wenn ihr Arbeitsverdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze (jetzt: Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt und sie die 3 Jahres Frist erfüllen.
- Rentner
- Studenten, Praktikanten
- Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt sind (Erziehungshilfe, Fürsorgeerzieher)
- Personen, die an Einrichtungen für Behinderte und berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen.
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
- Künstler und Publizisten
Für einen Teil dieser Personengruppen sieht der Gesetzgeber ein Befreiungsrecht von der gesetzlichen Versicherungspflicht vor.
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