Die private Krankenversicherung für Neugborene
Die Mitversicherung von Neugeborenen und Babys in der Privaten Krankenversicherung
Für Neugeborene gilt, im Unterschied zur Krankenversicherung Kind: sie können ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt ohne Wartezeiten und Risikoprüfung mitversichert werden, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten PKV versichert ist, bei der Gesellschaft des jeweiligen Elternteils.
Eine Versicherung bei einer anderen Privaten Krankenversicherung, wenn keiner der Eltern dort bereits versichert ist, ist bei einigen Gesellschaften auch als Alleinversicherung möglich.
Wichtig: Das Neugeborene muß innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats bei der Privaten Krankenversicherung angemeldet werden. Außerdem darf der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht umfangreicher als der des versicherten Elternteils sein.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann erfolgt die Mitversicherung bei der Krankenversicherung über einen normalen Antrag bei der PKV; in diesem Fall ist dann eine Risikoprüfung (d.h. Gesundheitsfragen) erforderlich und es sind die festgelegten Wartezeiten einzuhalten.
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