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Das Krankentagegeld bei Schwangerschaft

Die Leistung von Krankentagegeld während der Schwangerschaft bei der Privaten Krankenversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung legen fest, daß bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung kein Anspruch der Versicherten auf Krankentagegeld besteht.

Arbeitnehmerinnen erhalten keine Leistungen innerhalb der Mutterschutzfrist von der Krankenversicherung für das Krankentagegeld, auch nicht bei Krankheit, da für sie in dieser Zeit kein Verdienstausfall entstehen kann.

Für Selbständige: Keine Leistung für Auswirkungen der Schwangerschaft, wenn ein Tarif mit Krankentagegeld abgeschlossen wurde.

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