Krankenhaustagegeldversicherung in der PKV
Das Krankenhaustagegeld in der Privaten Krankenversicherung
Bei Abschluß einer Krankenhaustagegeldversicherung bei einer privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsnehmer bei medizinisch notwendiger klinisch-stationärer Behandlung für den Zeitraum seines Aufenthaltes im Krankenhaus ein Tagegeld ausgezahlt.
Die Höhe des Tagessatzes hängt vom vereinbarten Tarif ab.
Über diese Versicherung können Kosten abgedeckt werden, die durch den Krankenhausaufenthalt entstehen können, wie z.B. Stellvertreter in der Firma, Ersatzkraft für die Hausfrau/Mutter, Fahrtkosten für Besuche bei auswärtigem Klinikaufenthalt.
Auch das "Rooming-in", bei dem Eltern gegen einen Tagessatz während der stationären Behandlung ihres Kleinkindes im Krankenhaus "wohnen", läßt sich über diese Versicherung abdecken. Denn dies ist in der Krankenversicherung Kind nicht mit versichert.
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