PKV Krankenkassen Vergleich PKV Vergleich PKV Krankenkassen

Das Kinderkrankengeld in der GKV

Das Kinderpflegekrankengeld in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn ein erwerbstätiger Elternteil aufgrund einer Erkrankung seines Kindes zu Hause bleibt, zahlt der Arbeitgeber bis zu 5 Tage im Jahr 100% den Lohn oder das Gehalt weiter.

Versicherte in der Gesetzlichen Krankenkasse können bei der Krankenkasse das sogenannte Kinderpflegekrankengeld für weitere 5 Tage beantragen (Alleinerziehende bis zu 15 weitere Tage). Seit 01.01.97 werden nur noch 70% des Bruttoverdienstes, max. 90% vom Nettoverdienst gezahlt. Zudem gibt es das Kinderpflegekrankengeld nur für Kinder unter 12 Jahren.

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld beträgt im Jahr maximal 10 Arbeitstage pro Kind (Alleinerziehende 20 Tage) bei der Krankenversicherung GKV. Erstreckt sich die Krankenversicherung Kind auf mehrere Kinder, wird das Kinderkrankengeld jeweils entsprechend mehrere Tage gezahlt, maximal jedoch bis zu 25 Arbeitstagen (Alleinerziehende bis 50 Arbeitstage).

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