Kassenärztliche Vereinigung und die Abrechnung über die Krankenversicherung
Funktion der Kassenärztliche (Bundes -) Vereinigung
Die kassenärztlichen Vereinigungen sind Mitglieder der kassenärztlichen Bundesvereinigung und sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Alle an der kassenärztlichen Versorgung beteiligten Ärzte haben sich für den Bereich eines jeden Landes zu einer kassenärztlichen Vereinigung zusammengeschlossen und können darüber mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die Abrechnung der privaten Krankenversicherung geht direkt über den Patienten, der dann die Rechnung bei der Krankenversicherung einreicht und die Kosten von dieser erstattet bekommt. Die kassenärztlichen Vereinigung hat hier keine Abrechnungsfunktion.
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