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Karenztage in der GKV - PKV

Karenztage in der Krankenversicherung

Als Karenztage/Karenzzeit bezeichnet man die Zeitdauer (z.B. in der Pflege- oder Krankentagegeldversicherung), in der die Krankenversicherung noch nicht leistungspflichtig ist, obwohl der Versicherungsfall schon eingetreten ist.

Erst nach Ablauf der Karenzzeit wird das vereinbarte Krankentagegeld gezahlt. Bei einem Angestellten beträgt die Karenzzeit i.d.R. 43 Tage ( = Leistungsfreiheit), da der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bis zur 6. Woche leisten muss.

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