Jahresüberschuß in der PKV
Jahresüberschuß in der Privaten Krankenversicherung
Der Jahresüberschuß ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Summe aller geschäftlichen Aktivitäten des Geschäftsjahres einer Privaten Krankenversicherung.
Es werden alle handelsrechtlich erforderlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen, Dotierung aller geschäftsplanmäßig zu stellenden Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, RfB) incl. Pensionsrückstellungen sowie Passivierung aller vorgeschriebenen oder möglichen Posten vorgenommen. Z.B. der auf vertraglicher Verpflichtung oder Satzung beruhenden Tantiemen des Aufsichtsrates und des Vorstands.
Nicht in den Jahresüberschuß geht die Veränderung der offenen Rücklagen einer PKV ein. Aus dem Jahresüberschuß einer Krankenversicherung muß ein in der Satzung festgelegter Prozentsatz in die Verlustrücklage eingestellt werden. Je nach Satzung der einzelnen Versicherer sind weitere Überschüsse zur Bildung freier Rücklagen und Kapitalanlage zu verwenden. Der restliche Überschuß ist der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zuzuführen.
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