Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und Erstattung in der Privaten Krankenversicherung und der Gesetzlichen Krankenkasse
Nach dem Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939 sind Heilpraktiker Heilkundige, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten haben, ohne als Arzt ausgebildet zu sein.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist nicht bindend für die Heilpraktiker (im Vergleich zur GOÄ / GOZ für Ärzte), darin sind lediglich die allgemein üblichen Gebührensätze festgelegt. Das Gebührenverzeichnis wird von der Krankenversicherung, private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse als Richtlinie bei der Erstattung der Kosten für den Heilpraktiker verwendet, wobei die Gesetzlichen Krankenversicherungen Behandlungen beim Heilpraktiker i.d.R. nicht bezahlen.
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