Die Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
Die Einführung der Sozialversicherung wurde am 17.11.1881 durch die "Kaiserliche Botschaft" eingeleitet. In Folge davon wurden zwischen 1883 und 1889 die gesetzlichen Krankenkassen, die Unfall- und die Rentenversicherung der Arbeiter per Gesetz eingeführt.
In der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1991 wurden diese Gesetze zusammengefaßt. Die RVO gilt heute noch.
Die Beiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet (Beiträge GKV 2007). Es gibt einen freiwilligen Status (Selbständige, Beamte und Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Erfüllung der 3 Jahres Frist) und einen Pflichtstatus in der GKV.
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- Innungskrankenkassen,
- Betriebskrankenkassen,
- Allgemeine Ortskrankenkassen,
- Landwirtschaftliche Krankenkassen,
- Seekrankenkasse,
- Bundesknappschaft,
- Ersatzkassen.
Alle Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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