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Der Gerichtsstand in der Krankenversicherung

Die Bedeutung des Gerichtsstands in der Krankenversicherung

Gerichtsstand bedeutet nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) grundsätzlich die örtliche, ausnahmsweise auch die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts in Zivilsachen. Es wird unterschieden zwischen den allgemeinen und besonderen Gerichtsständen.

Kommt es mit der Krankenversicherung zum Prozess wegen Unstimmigkeiten z.B. bezüglich der Leistungen oder ähnliches, so spielt der Gerichtsstand für den Versicherungsnehmer u.U. eine Rolle.

Allgemeiner Gerichtsstand: Allgemeiner Gerichtsstand einer Person ist derjenige, der für alle Klagen gegen diese Person gilt, soweit nicht im Einzelfall ein ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist. Er wird bei einer natürlichen Person durch den Wohnsitz bestimmt.

Besonderer Gerichtsstand: Besondere Gerichtsstände sind für einzelne bestimmte Klagen im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Gerichtsstände, bei Unterhaltsklagen z. B. der Wohnsitz des Klägers (§§ 20-34 ZPO). Für den Kläger besteht hier die Möglichkeit zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Gerichtsstand zu wählen.

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