Gemischte Krankenanstalten in der PKV
Der Begriff der Gemischten Krankenanstalten in der Privaten Krankenversicherung
Der PKV Versicherte hat grundsätzlich die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.
Gemischte Krankenanstalten sind dagegen Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen, als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder auch Rekonvaleszenten aufnehmen.
Für Kur- und Sanatoriumsaufenthalt besteht kein tariflicher Leistungsanspruch (§ 4 Abs. 5 MB/KK) bei der privaten Krankenversicherung, nur einzelne Unternehmen zahlen freiwillige Leistungen.
Bei einem Aufenthalt in einer Gemischten Krankenanstalt empfiehlt es sich, die Krankenversicherung rechtzeitig und unverzüglich zu informieren. Der Meldung sollte möglichst ein ärztlicher Bericht über die vorausgegangene ambulante Behandlung, über den derzeitigen Befund und über den konkreten Einweisungsgrund beigefügt werden.
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