Freiwillige Versicherung in der GKV
Die Möglichkeiten der freiwillige Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Mit dem Ende der Versicherungspflicht (z.B. der Versicherte macht sich selbständig) endet die Mitgliedschaft des ehemals Versicherungspflichtigen in der GKV automatisch. Eine freiwillige Weiterversicherung bei der gesetzlichen Krankenversischerung ist möglich und muß innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht beantragt werden.
Voraussetzung für die Weiterversicherung ist, daß die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse entweder in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate oder unmittelbar vor Ende der Versicherungspflicht mind. 12 Monate bestand.
Endet die Versicherungspflicht wegen Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2007: 47.700,- € p.a.) und Erfüllung der 3 Jahres Frist, kann der gesetzlich Versicherte seine Mitgliedschaft in der GKV außerordentlich kündigen.
Die Krankenversischerung ist verpflichtet, das Mitglied schriftlich darauf hinzuweisen, daß seine Versicherungspflicht endet. Die Kündigung muß innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Benachrichtigung der GKV eingereicht werden, sonst gelten die normalen Kündigungsfristen.
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