Der Folgebeitrag in der PKV
Der Folgebeitrag im Unterschied zum Erstbeitrag in der Privaten Krankenversicherung
Folgebeiträge sind alle Beiträge, die nach dem Erstbeitrag in der privaten Krankenversicherung fällig werden, ferner jeder Erhöhungs- oder Mehrbeitrag aufgrund einer Erhöhung des Versicherungsschutzes.
Folgebeiträge sind jeweils am 1. des Fälligkeitsmonates zu zahlen. Zahlt man den Folgebeitrag nicht bei Fälligkeit, erhält man eine schriftliche Mahnung. Dies wird durch Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt.
Nach § 39 Versicherungsvertragsgesetz VVG kann die Krankenversicherung dem Versicherungsnehmer schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen, falls dieser den Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt hat.
Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist nicht, so befindet er sich im "qualifizierten Zahlungsverzug", der Rechtsfolgen nach sich zieht. Der Versicherungsschutz ist nun gefährdet und es besteht keine Leistungspflicht der PKV mehr.
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