Der Erstbeitrag in der PKV
Die Bedeutung des Erstbeitrag in der Privaten Krankenversicherung
Der Erstbeitrag ist der zeitlich erste Beitrag, der bei Beginn eines Vertrages bei der privaten Krankenversicherung zu zahlen ist. Alle zeitlich späteren Beiträge werden als Folgebeitrag bezeichnet.
Der Erstbeitrag bzw. die erste Beitragsrate (z.B. bei monatlicher Zahlung) ist spätestens unverzüglich nach Aushändigung des Versicherungsscheines oder der Police an die Krankenversicherung zu zahlen.
Der Beitrag wird nicht durch Zustellung der Annahmeerklärung von Seiten der PKV fällig. Hat der Versicherungsnehmer eine Einzugsermächtigung im Antrag erteilt, gilt der Erstbeitrag als gezahlt - Einlösung vorausgesetzt.
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