Die Bindefrist in der PKV
Die Bindefrist in der privaten Krankenversicherung
Mit der Bindefrist (in der Regel sechs Wochen) wird der Privaten Krankenversicherung die Möglichkeit gegeben, nach Antragsstellung einen Antrag zu prüfen.
Innerhalb dieser Zeit kann die PKV den Vertrag schließen, nach diesem Zeitraum ist der Antragssteller nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Bindefrist ist somit abgelaufen.
Der Antragssteller kann innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenversicherung weder beanstanden, daß über den Antrag noch nicht entschieden wurde, noch vom Antrag zurücktreten.
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