Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit
Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in der privaten Krankenversicherung
Wichtig ist die Unterscheidung der Begriffe "Berufsunfähigkeit" und "Arbeitsunfähigkeit".
Berufsunfähig ist ein Versicherter in der privaten Krankenversicherung dann, wenn er nach medizinischem Befund auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Das Krankentagegeld wird während der Arbeitsunfähigkeit gezahlt und zwar so lange, bis die Berufsunfähigkeit eingetreten ist (§ 15 b Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT).
In der gesetzlichen Krankenkasse wird das Krankengeld max. 78 Wochen gezahlt, kann also auch vor Beginn der Rentenzahlung von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente enden.
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