Der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenkasse
Berechnung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Berechnung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nach einem festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge (Beiträge GKV 2007).
Der Beitragssatz ist in der Satzung festgelegt und je nach GKV unterschiedlich.
Für freiwillige Mitglieder in der GKV wird der Beitrag gemäß der Satzung festgelegt. Dabei ist ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, mindestens aber das Einkommen, was auch bei Pflichtversicherten berücksichtigt wird.
Es gibt 3 Arten von Beitragssätzen :
- Allgemeiner Beitragssatz : Mitglieder mit 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Erhöhter Beitragssatz : Mitglieder mit weniger als 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Ermäßigter Beitragssatz : Kein Anspruch auf Krankentagegeld oder satzungsgemäße oder Beschränkung der Leistung für bestimmte Mitglieder, wie z.B. Selbständige, Freiberufler.
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